Rechtsprechung
AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Otterndorf verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten mit Urteil vom 11.1.2017 - 2 C 344/16 -.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Otterndorf verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten mit Urteil vom 11.1.2017 - 2 C 344/16 -.
Verfahrensgang
- AG Otterndorf, 12.12.2016 - 2 C 344/16
- AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
Für die Erstattungsfähigkeit reicht grundsätzlich aus, dass die Klagpartei, wie im vorliegenden Fall, vorträgt, dass das beschädigte Fahrzeug durch den zweiten Fahrer genutzt worden sei, der im Mietvertrag auch entsprechend aufgeführt ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 juris-Rn. 72 f.;… OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rn. 11).Auch die Kosten für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung sind dem Kläger zu erstatten, dies unabhängig davon, ob sein eigenen Fahrzeug in gleicherweise versichert war (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 juris-Rn. 56).
- OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10
Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
Für die Erstattungsfähigkeit reicht grundsätzlich aus, dass die Klagpartei, wie im vorliegenden Fall, vorträgt, dass das beschädigte Fahrzeug durch den zweiten Fahrer genutzt worden sei, der im Mietvertrag auch entsprechend aufgeführt ist (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 juris-Rn. 72 f.; OLG Köln, NZV 2010, 614 juris-Rn. 11). - KG, 11.02.2010 - 12 U 92/09
Auszug aus AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
Der Haftpflichtversicherer des Schädigers kann aber u.a. die Erforderlichkeit der Anmietung eines Mietwagens als solche nicht mehr bestreiten, wenn er aufgrund der ihm vorgelegten Rechnung des Autovermieters dem Geschädigten ein Abrechnungsschreiben übersendet und in diesem lediglich die Mietkosten als überhöht kürzt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12; KG Berlin vom 11.02.2010 - 12 U 92/09).
- BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
Damit hat die Beklagte jedoch nicht im Sinne der Anforderungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2013, 1539 ff. - juris-Rn. 12) hinreichend dargelegt, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif zum Zeitpunkt der Anmietung tatsächlich deutlich günstiger gewesen sein könnte als der aus dem arithmetischen Mittel der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Tabelle ermittelte Normaltarif (OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016). - OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten
Auszug aus AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
Der Haftpflichtversicherer des Schädigers kann aber u.a. die Erforderlichkeit der Anmietung eines Mietwagens als solche nicht mehr bestreiten, wenn er aufgrund der ihm vorgelegten Rechnung des Autovermieters dem Geschädigten ein Abrechnungsschreiben übersendet und in diesem lediglich die Mietkosten als überhöht kürzt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12; KG Berlin vom 11.02.2010 - 12 U 92/09). - OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit …
Auszug aus AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
2. Entsprechend der Rechtsprechung des OLG Celle, der sich das Gericht anschließt, hat das Gericht die Höhe der Mietwagenkosten auf der Grundlage des arithmetischen Mittels von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle gemäß § 287 ZPO geschätzt (vgl. zuletzt OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016 - 14 U 127/15).